Allgemeine Informationen zum Wasserhausanschluss

Der Wasserhausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung nach der Mauerdurchführung. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens – also in Ihrem Fall im Eigentum der TWRS GmbH, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Als Wasserversorgungsunternehmen sind wir berechtigt, Ihnen als Anschlussnehmer die für eine wirtschaftliche Betriebsführung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen; und zwar für

  • die Erstellung des Hausanschlusses

  • die Veränderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von Ihnen veranlasst wurde.

Paragraph 10 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) enthält Informationen zum Wasserhausanschluss.

Zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__10.html

Neukunde? Wichtige Infos für unsere Neubürger finden Sie HIER.

Wir schließen Sie an – Sie sorgen fürs Aussehen

Wir sind gerne für Sie da, wenn es darum geht, Ihre Wasserversorgung sicherzustellen. Zu unseren Aufgaben gehören daher neue Anschlüsse bei einem Neubau genauso wie Ausbesserungsarbeiten an bestehenden Leitungssystemen. Dazu übernehmen oder organisieren wir auch die notwendigen Erdarbeiten.

Und wir versuchen alles, um unnötige Schäden zu vermeiden – wie zum Beispiel an Ihrer Bepflanzung im Garten oder einer gepflasterten Fläche. Wir sind auch dafür zuständig, die Erdarbeiten nach Installierung oder Reparatur einer Leitung auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Mit einer Einschränkung: Das erneute Bepflanzen oder das Wiederherstellen einer Fläche mit Stein oder anderen Materialien ist Ihre Aufgabe als Kunde, das heißt Sie tragen dafür auch die Kosten

Mehrspartenanschluss gewünscht

Um bei der Neueinrichtung eines Hausanschlusses den Aufwand zu optimieren, setzen viele Hauseigentümer auf einen so genannten Mehrspartenanschluss. Hier wird nur eine Kernbohrung vorgenommen. So können Wasser, Strom und Telefon durch den gleichen Hausanschluss geleitet werden.

Die Kosten für einen solchen Mehrspartenanschluss können wir nicht pauschal sondern nur nach dem entsprechenden Aufwand kalkulieren.

Nach den Arbeiten: Verkehrssicherungspflicht des Grundstückeigners

Unser Jahresvertragsunternehmen hat die Arbeiten am Wasserhausanschluss, Tief- und Rohrbauarbeiten auf Ihrem Grundstück nun abgeschlossen. Sie können nun damit beginnen, Ihr Grundstück bzw. Ihr Eigentum wieder so herzurichten, wie es Ihnen gefällt.

Gleichzeitig sind Sie als Eigentümer mit Abzug des Jahresvertragsunternehmens der TWRS GmbH gesetzlich verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Das heißt, jetzt sind Sie gemäß Satzung der TWRS GmbH dafür verantwortlich, dass niemand aufgrund einer nicht oder schlecht gesicherten Baustelle zu Schaden kommt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Baustelle abzusichern bzw. die Arbeiten an der Oberfläche zeitnah abzuschließen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Wasserrohrnetze und Verbrauchsleitungen nicht als Erdung benutzen

In unserem Versorgungsnetz werden zunehmend Rohre aus nicht leitenden Werkstoffen eingesetzt – z.B. Kunststoffrohre im Wasserversorgungsnetz. Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, Wasserrohrnetze und Verbrauchsleitungen nicht als Erdungs- oder Schutzleitungen zu benutzen.

Diese Bestimmungen gelten für neue elektrische Anlagen (VDE 01090) bereits seit Oktober 1970. Nach Ausführungen dieser Bestimmungen sind bestehende Anlagen nach einer Frist von 20 Jahren umzustellen. Diese Frist ist am 1. November 1990 abgelaufen.

Der Schutz Ihrer elektrischen Anlagen ist nicht mehr sichergestellt, wenn die Hausanschlussleitung erneuert worden ist und dabei nicht leitende Rohre eingesetzt worden sind.

Jedoch ist gemäß VDE-Vorschriften die Erdung allein Angelegenheit des Hauseigentümers. Die TWRS GmbH übernimmt hier keine Haftung, falls durch eine unvorschriftsmäßige Erdung Schäden entstanden sind. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Installateur zu fragen. Dieser sollte im Installateurverzeichnis der Saarländischen Elektrizitätsunternehmen eingetragen sein. Denn falls nichtleitende Rohre in den Wasseranschlussleitungen verwendet sind, muss die elektrische Installation im Haus sofort überprüft werden. Nur so können Sie eine Gefährdung durch hohe Berührungsspannung vermeiden.

Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob die Hausanschlussleitungen geändert sind, ist eine nachträgliche Überprüfung empfehlenswert.

Die entsprechenden Installateure beantworten alle Fragen zu diesem Komplex sicher gerne.

Unter Downloads können Sie sich diese Informationen gerne als PDF downloaden.